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Banken

Banken nehmen es mit dem neuen Beratungsprotokoll noch nicht ernst

16. März 2010 – admin

Haben wir etwas aus der Krise gelernt? Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden, denn es kommt darauf an, wem man sie stellt. Den Banken? Nein, die haben wohl immer noch nicht alle aus der Finanzmarktkrise gelernt. Dies zeigte nun auch ein Test in Sachen Beratungsprotokolle, den die Stiftung Warentest unlängst durchgeführt hat – und dessen Ergebnisse heute veröffentlicht wurden.

In der zum Test herausgegebenen Presseerklärung wird deutlich, wie sehr Banken in Bezug auf die inzwischen vorgeschriebenen Beratungsprotokolle immer noch an der gesetzlichen Vorgabe vorbei handeln. „Seit Jahresbeginn sind die Banken verpflichtet, für Gespräche mit Kunden, in denen Wertpapiere wie Fonds, Anleihen oder Zertifikate empfohlen werden, ein Beratungsprotokoll zu erstellen und dem Kunden auszuhändigen. Doch einige Berater erstellen erst gar kein Protokoll, unterschreiben es – gesetzeswidrig – nicht oder nötigen Kunden zu einer Unterschrift, die nicht vorgesehen ist.“

Die Untersuchung der Zeitschrift „Finanztest“, die im Hause der Stiftung Warentest angesiedelt – und ebenso unabhängig ist wie die Stiftung selbst, ist nur eine Stichprobe. Aber wo bei 16 Beratungsgesprächen in acht verschiedenen Kreditinstituten in vier Bundesländern gleich sechs Mal KEIN Protokoll ausgehändigt wurde, obwohl dies inzwischen vom Gesetzgeber vorgeschrieben wird, ist die Vermutung groß, dass dies nur die Spitze des Eisbergs ist.

Es wurden Protokolle nicht ausgehändigt, obwohl ausdrücklich danach gefragt wurde. Ein Berater bei der Commerzbank in Karlsruhe redete sich gar raus: „Wir wissen ja nicht, ob Sie wiederkommen, sonst haben wir uns die Mühe ja umsonst gemacht“. Dass er dem Testkunden dennoch Produkte empfohlen hatte, schien den Bankangestellten in diesem Falle nicht zu interessieren, den damit begangenen Verstoß gegen das geltende Recht auch nicht. Andere Berater händigten die Protokolle zwar aus, versahen diese aber mit Fachwörtern, die unverständlich sind für Laien, die sich nicht näher mit den Finanzprodukten befasst haben.

Zudem haben sich die Finanzberater der Banken immer noch nicht über die rechtlichen Vorgaben schlau gemacht, oder stellen sich einfach dumm. Denn: Es werden von einigen die Unterschriften der der beratenden Personen unter das Beratungsprotokoll verlangt. Dies ist jedoch nicht von Rechtswegen beabsichtigt, und die Kunden sollten sich auch auf keinen Fall darauf einlassen. Im Falle eines Rechtsstreites könnte sonst die Unterschrift als eine Zustimmung ausgelegt werden – was zum Nachteil des Kunden werden könnte.

Fakt ist: Ein Beratungsprotokoll MUSS ausgehändigt werden, egal ob es sich um eine Beratung vor Ort bei einer Bank oder bei einer telefonischen Beratung handelt. Der Bankberater vor Ort hat dem Kunden das Protokoll gleich mitzugeben, bei der telefonischen Beratung muss dieses dem Kunden umgehend zugesandt werden.

Interessant wird es sein, wenn im kommenden Monat die Ergebnisse der BaFin, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, vorgestellt werden hinsichtlich der Umsetzung der Gesetzesvorgaben für das Beratungsprotokoll. Es ist zu vermuten, dass die Stichprobe von „Finanztest“ dann großflächig bestätigt wird.

Wer übrigens bei Beratungsgesprächen kein gesetzlich vorgeschriebenes Beratungsprotokoll erhält, sollte sich an eine der Verbraucherzentralen oder den Verbraucherzentrale Bundesverband wenden, damit die Verstöße gegen die Gesetzgebung gesammelt werden können, um wirksam gegen die fehlenden oder fehlerhaften Protokolle vorgehen zu können.

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