Lange wurde es gefordert, ab morgen ist es endlich umsetzbar: Das Pfändungsschutzkonto, im Fachjargon nur kurz P-Konto genannt. Im letzten Jahr war es als Recht eines jeden Verbrauchers verabschiedet worden, zum 1. Juli 2010 tritt es nun in Kraft.Und damit beginnt ein neues Zeitalter für überschuldete oder sich in der Privatinsolvenz befindliche Menschen, die nicht mehr auf einen langen, mühsamen Gerichtsweg angewiesen sein werden, um ihre Miete und ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können trotz erfolgter Pfändungen auf dem Girokonto.
Bislang waren nur Sozialleistungen vom Zugriff der Gläubiger geschützt, das Geld musste jedoch binnen sieben Tagen abgehoben. Diese Regelung ist ab morgen nicht mehr gültig, dafür gibt es einen grundlegenden Schutz in Höhe des Pfändungsfreibetrags von 985,15 Euro monatlich. Mittels Anträgen kann dieser Betrag für den Pfändungsschutz des Kontos erhöht werden, zum Beispiel bei Unterhaltsansprüchen an den Kontoinhaber.
Jede Privatperson, egal ob Angestellter, Erwerbsloser, Rentner oder Selbständiger, hat ab morgen die Möglichkeit, ein solches P-Konto zu beantragen. Dieses gilt für bereits bestehende Girokonten, und wird von der kontoführenden Bank dann an die Schufa gemeldet – damit sichergestellt werden kann, dass der Kontoinhaber wirklich nur ein solches Pfändungsschutzkonto unterhält.
Als Nachteil ist zu bemerken, dass wohl einige Banken die Gebühren für Konten, die als P-Konto geführt werden, anziehen werden, um ihre höheren Ausgaben hierfür wieder „herein zu bekommen“. Ein kostenloses Girokonto ist das Pfändungsschutzkonto also nicht. Ob dies zu rechtfertigen ist, wird sich zeigen müssen in den nächsten Monaten, auch, ob die Sache mit dem Pfändungsschutz für das Girokonto auch tatsächlich funktioniert.
Wessen Bank Probleme macht nach der Antragsstellung für das P-Konto, oder während der Führung des Kontos, der sollte sich an eine der Verbraucherzentrale wenden, die in größeren Städten vor Ort zu finden sind, aber auch über das Internet erreichbar sind.
s ist davon auszugehen, dass gerade die Verbraucherschützer die Umsetzung des Gesetzes zum Pfändungsschutz kritisch beobachten werden. Bei Beschwerden, weil die Bank das Recht nicht umsetzt, wie es umgesetzt werden sollte, und bei Erhöhung der Kontogebühren wegen der Führung des Girokontos als P-Kontos ist es deshalb empfehlenswert, sich an eine Verbraucherzentrale zu wenden.

