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Banken

Gebühren für Fremdabhebungen an Geldautomaten zu hoch

08. Juli 2010 – admin

Die Banken haben sich nach einigem Hin und Her und nach zahlreichen Drohungen aus Richtung der Verbraucherministerin auf einen Betrag von fünf Euro für die Gebühren für Fremdabhebungen an Geldautomaten geeignet. Damit wollten die Geldinstitute erreichen, dass wieder Ruhe einkehrt und sie weiter ihre Gebühren einziehen können, wie sie es wollen. Doch die Verbraucherministerin Aigner gibt sich noch nicht zufrieden mit der Höhe der Gebühr – und nun gibt ihr auch noch das Bundeskartellamt Recht.


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Und so sagte nun ein Sprecher des Bundeskartellamtes, dass seiner Behörde der von den Banken angesetzte Maximalbetrag zu hoch sei. Und deshalb wurde am gestrigen Tag ein Brief an die verschiedenen Bankenverbände gesandt, der kritisiert, dass die Gebühr für Fremdabhebungen zu einem Festpreis führen würde – und dass wohl kaum eine der Banken einen anderen, niedrigeren Preis ansetzen würde.

Dass dies nach Absprache riecht, die das Bundeskartellamt auf den Plan ruft, wundert einen doch einen wenig. Denn gerade die Banken sind oftmals alleiniger Herrscher auf ihrem Feld und werden zu wenig beäugt von außen. Dass das Kartellamt nun aktiv wird, zeigt, dass in Deutschland doch langsam – aber sicher – ein neuer Wind zu wehen beginnt, der auch die kuschelige Banker-Welt ein wenig kälter werden lässt.

Nicht bekannt ist bislang, wie hoch das Bundeskartellamt maximal veranschlagt als Gebühr für die Fremdabhebungen. Es könnte jedoch darauf hinauslaufen, dass die einzelnen Geldinstitute irgendwann nur noch ihre reinen Gebühren berechnen dürfen, nachdem sie zuvor gemacht haben, was sie wollten. Es wäre auf jeden Fall wünschenswert – und auch kundenfreundlich.

Auf der sicheren Seite ist man auf jeden Fall als Kunde immer dann, wenn ein Girokonto gewählt wird, das kostenlos ist und zudem keine Gebühren kostet, wenn Fremdabhebungen an Geldautomaten vorgenommen werden. Das DKB Cash Konto ist ein solches Konto, das zudem auch noch eine kostenlose Kreditkarte (VISA Card) beinhaltet und dazu auch noch eine Verzinsung des Guthabens.

Eine Reihe weiterer Urteile im Girokontobereich finden interessierte Leser hier: http://www.kostenloses-konto.net/girokonto-urteile.html

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