In diesen Tagen, mehr als ein Jahr nach dem historisch für die gesamte Finanzwelt so wichtigen Zusammenbruch der US-Investmentbank Lehman Brothers kommt aus allen Seiten schwere Kritik in Richtung der Banken.
Die Kreditklemme wird von den Banken immer mehr forciert, das ifo Institut meldet, dass erstmals seit drei Jahren mehr als die Hälfte der Unternehmen Schwierigkeiten in der Vergabe von Krediten sehen, auch wenn wie hier im Vergleich des Fachportals online-kredite.com zu sehen ist, die Anzahl der Angebote recht groß und die Eingangszinssätze recht niedrig sind.
Die Stiftung Warentest deckte vor einer Weile erst den Missbrauch von Kundendaten bei der Postbank auf, nur um danach dann noch das Anlageverhalten von insgesamt 21 Banken unter die Lupe zu nehmen. Und dabei vor allem eines festzustellen: Die Anlageberatung bei Banken ist auch mehr als ein Jahr nach dem großem Beben auf den Finanzmärkten hauptsächlich nur eines: „Eine große Blamage“.
Nun sollen andere Regelungen her. Ab Januar 2010 wird es die Pflicht zum Beratungsprotokoll bei der Anlageberatung geben. Diese wird sowohl für persönliche Beratung vor Ort bei der Bank als auch bei der telefonischen Beratung gelten.
Damit werden endlich die Forderungen umgesetzt, die schon lange galten: Das Klarheit in den Prozess der Anlageberatung kommen muss, nachdem es immer wieder zu falscher Beratung, gerade hinsichtlich der (inzwischen völlig wertlosen) Lehman Zertifikate gekommen war.
Nicht nötig ist das Erstellen eines solchen Protokolls bei Finanzprodukten wie Tagesgeld und Festgeld (entsprechende Vergleiche finden Sie zum Beispiel hier oder hier), da hier die Regelungen sowieso klar sind und der Kunde nur darauf achten sollte, WO er sein Geld anlegt.
Wir raten hier zu Banken, die im freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken angeschlossen sind. Dort sind nicht nur deutsche Banken vertreten, sondern auch zahlreiche ausländische Banken, die ihre Niederlassung in Deutschland haben.
Eine Pflicht für die Mitgliedschaft besteht nicht, als Kunde sollte man jedoch darauf achten, dass das Geldinstitut im Einlagensicherungsfonds vertreten ist. Wieso, zeigt der Ratgeber zur Einlagensicherung des Fachportals tagesgeldrechner.info. Sollte dies nicht der Fall sein, sollte von dem (oftmals großzügigen) Zinsangebot Abstand genommen werden. Wir erinnern uns noch mit Schauern an die Kaupthing-Geschichte, in der nicht lange vor der Pleite und der Verstaatlichung der isländischen Bank noch mit hohen Zinsen für Tagesgeldkonten geworben wurde. Inzwischen soll es übrigens auch polizeiliche Ermittlungen diesbezüglich geben.
Heute wiederum ist in der „Süddeutschen Zeitung“ ein Interview mit Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner zu lesen. Sie hatte sich bereits vor einer Weile für eine Checkliste für Gespräche bei der Anlageberatung stark gemacht, die dann kam, und den Anlegern helfen sollte. Die rechtliche Änderung beim Wertpapierhandelsgesetz, die nun zum 1. Januar nächsten Jahres kommen wird, stärkt die Bedeutung einer seriösen Anlageberatung. Und die Banken werden sich warm anziehen müssen.
Zudem will Frau Aigner Beipackzettel für Finanzprodukte. Was für Arzneimittel gilt, soll auch für Anlageprodukte gelten: Die genauen Hinweise, und eben auch die Klarstellung der Risiken einer bestimmten Geldanlage. Und eine Haftpflichtversicherung für Banken soll auch kommen, eine Art Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Anlageberater. Wie diese dann letztlich genau aussehen wird?
Da bislang nur die Deutsche Bank und die ING-DiBa auf die Forderungen der Verbraucherministerin eingegangen sind, will sie nun handeln. „Ich werde nicht nur abwarten, sondern eine gesetzliche Regelung anstoßen. Falls in den nächsten Monaten freiwillig nichts passiert, dann können wir schnell handeln.“ sagte sie in dem heute in der „Süddeutschen“ veröffentlichten Interview. Für sie ist die „Falschberatung ein Massenproblem“ bei den Banken. Das nächste Jahr könnte also durchaus noch mehr wichtige Regelungen für Geldanlagen bringen. Wir als Verbraucher würden uns darüber freuen, die Banken mit Sicherheit nicht, wenn es zu einer verstärkten Regulierung der Finanzberatung kommen wird.
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