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	<title>Finanznachrichten.info &#187; Recht</title>
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		<title>BGH entschied zu geschlossenen Fonds: Beratung steht über Prospekt</title>
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		<pubDate>Tue, 03 Aug 2010 10:49:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Bundesgerichtshof entschied in einem aktuellen Urteil vom 8. Juli 2010 (III ZR 249/09), dass ein Anleger, der das Emissionsprospekt ignoriert und auf die Aussagen seines Beraters vertraut, keine grobe Fahrlässigkeit begeht, die eine dreijährige Verjährungsfrist gemäß § 199 Abs. 1 BGB nach Anteilszeichnung mit sich zieht. Die Karlsruher Richter bestätigten damit das Berufungsurteil des [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesgerichtshof entschied in einem aktuellen Urteil vom 8. Juli 2010 (III ZR 249/09), dass ein Anleger, der das Emissionsprospekt ignoriert und auf die Aussagen seines Beraters vertraut, keine grobe Fahrlässigkeit begeht, die eine dreijährige Verjährungsfrist gemäß § 199 Abs. 1 BGB nach Anteilszeichnung mit sich zieht. <span id="more-606"></span>Die Karlsruher Richter bestätigten damit das Berufungsurteil des Oberlandesgerichts Köln, dem eine Klage eines Anlegers zugrunde lag, der sich an einem <a href="http://www.geschlossener-fonds.net/geschlossene-immobilienfonds.html">geschlossenen Immobilienfonds</a>, dem so genannten Frankfurter Turmcenter, beteiligt hatte. Sein Anlageberater empfahl ihm die Beteiligung als sichere Anlage zur Altersvorsorge, obwohl das Prospekt über einen möglichen Totalverlust aufklärte. Dies hatte der Anleger allerdings nicht gelesen, sondern auf die Angaben seines Anlageberaters vertraut. Ein Anleger dürfe grundsätzlich davon ausgehen, dass er umfassend beraten werde, so der BGH.</p>
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		<title>BFH urteilt: Mitarbeiterbeteiligungen sind steuerpflichtig</title>
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		<pubDate>Mon, 26 Jul 2010 14:34:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[In seinem Urteil vom 11. Februar 2010 (VI R 47/08) entschied der Bundesfinanzhof, dass es sich bei stillen Beteiligungen von Arbeitnehmern am Betrieb um einen steuerpflichtigen Zufluss handelt, auch wenn die Arbeitnehmer die Beteiligung erst Jahre später kündigen und auch erst dann frei über das Geld verfügen können. Dem Urteil lag ein Fall zugrunde, bei [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In seinem Urteil vom 11. Februar 2010 (VI R 47/08) entschied der Bundesfinanzhof, dass es sich bei stillen Beteiligungen von Arbeitnehmern am Betrieb um einen <a href="http://www.investmentsparen.net/steuern.html">steuerpflichtigen Zufluss</a> handelt, <span id="more-570"></span>auch wenn die Arbeitnehmer die Beteiligung erst Jahre später kündigen und auch erst dann frei über das Geld verfügen können.</p>
<p>Dem Urteil lag ein Fall zugrunde, bei dem Arbeitnehmern aufgrund der krisenbedingten verzögerten Auszahlung ihres Urlaubsgeldes sowie der Jahresprämie im Gegenzug eine stille Beteiligung über 500 Euro, mit einer jährlichen Verzinsung von mindestens 5 Prozent und einer frühestens Kündigungsmöglichkeit von 7 Jahren, gewährt wurde. Für den Fiskus war die Sache klar und er forderte für diese „Gutschrift von Beteiligungskapital“ Lohnsteuer von den Arbeitnehmern. Auch wenn diese erst einige Jahre später über das Geld verfügen könnten, gelte dieses bereits zum Zeitpunkt der Gutschrift als „zugeflossen“. Auch die Tatsache, dass die Mitarbeiter „langfristig in der Verwendung der gutgeschriebenen Beträge beschränkt“ seien, ändert für den Bundesfinanzhof nichts.</p>
<p>(Quelle: WiWo 30/2010)</p>
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		<title>BGH-Urteil: Enterbte können mehr Geld aus Lebensversicherung verlangen</title>
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		<pubDate>Mon, 31 May 2010 05:38:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[bgh]]></category>
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		<category><![CDATA[lebensversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[schenkung]]></category>

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		<description><![CDATA[Hat der Erblasser in den letzten zehn Jahren Teile seines Vermögens verschenkt, findet eine Benachteiligung des Pflichtteilsberechtigten statt. Um die Schmälerung des Nachlasses auszugleichen, gibt es den gesetzlichen Pflichtteilsergänzungsanspruch.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hat der Erblasser in den letzten zehn Jahren Teile seines Vermögens verschenkt, findet eine Benachteiligung des Pflichtteilsberechtigten statt. Um die Schmälerung des Nachlasses auszugleichen, gibt es den gesetzlichen Pflichtteilsergänzungsanspruch.<span id="more-351"></span></p>
<p>Dies gilt auch, wenn der Erblasser die Todesfallleistung einer von ihm abgeschlossenen Lebensversicherung mittels einer widerruflichen Bezugsrechtsbestimmung einem Dritten im Wege der Schenkung zugewendet hat. Doch nicht selten gab es Streit um den Pflichtteilsanspruch, viele Gerichte waren sich uneinig.</p>
<p>Der Bundesgerichtshof hat am 28. April 2010 (Az. IV ZR 230/08, IV ZR 73/08) entschieden, dass sich der Pflichtteilsergänzungsanspruch nach dem so genannten Rückkaufswert der Lebensversicherung am Todestag errechnet, im Einzelfall kann auch ein höherer Veräußerungswert angesetzt werden.</p>
<p>Mit diesem Urteil wird die seit den 1930er Jahren bestehende Rechtsprechung des Reichsgerichtes, dass der Anspruch nach den eingezahlten Prämien des Verstorbenen berechnet wird, aufgegeben. Da in Deutschland oftmals durch <a href="http://www.kostenloser-versicherungsvergleich.com/kapitallebensversicherung.html">Lebensversicherungen</a> Hinterbliebene abgesichert werden, hat das Urteil erhebliche praktische Relevanz.</p>
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		<title>Lehman-Zertifikate: Schadenersatz aufgrund fehlender Informationen</title>
		<link>http://www.finanznachrichten.info/recht/349-lehman-zertifikate-schadenersatz-aufgrund-fehlender-informationen/</link>
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		<pubDate>Fri, 28 May 2010 16:49:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Lehman Brothers]]></category>
		<category><![CDATA[Schadenersatz]]></category>
		<category><![CDATA[Zertifikate]]></category>

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		<description><![CDATA[In einem neuen Urteil hat das Landgericht Hamburg (Az. 2/19 O 346/09) einem Lehman-Geschädigten Schadenersatz zugesprochen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In einem neuen Urteil hat das Landgericht Hamburg (Az. 2/19 O 346/09) einem Lehman-Geschädigten Schadenersatz zugesprochen.<span id="more-349"></span></p>
<p>Ein Kundenberater hatte den Anleger im August des Jahres 2008 zum Kauf von Zertifikaten der New Yorker Investment Bank Lehman Brothers geraten, aber weder das herabgestufte Rating noch die negativen Berichte in der Fachpresse erwähnt.</p>
<p>Das Gericht ist der Auffassung, dass die Bank den Anleger über das herabgestufte Rating von A+ auf A im Juli 2008 hätte hinweisen müssen. Denn das Rating sei für die Anlageentscheidung von hoher Bedeutung, da das Rating eine Prognose darüber treffe, ob das Unternehmen seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Anleger nachkommen werde.</p>
<p>Auch über die negative Berichterstattung in der Fachpresse über die Investmentbank Lehman Brothers hätte der Kläger aufgeklärt werden müssen.</p>
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		<title>OLG Hamm: Bankgebühren für geplatzte Schecks nicht zulässig</title>
		<link>http://www.finanznachrichten.info/recht/347-olg-hamm-bankgebuehren-fuer-geplatzte-schecks-nicht-zulaessig/</link>
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		<pubDate>Fri, 28 May 2010 16:47:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Bank]]></category>
		<category><![CDATA[Bankgebühren]]></category>
		<category><![CDATA[geplatzte Schecks]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem aktuellen Urteil (Az. I-31 U 55/09) entschieden, dass die Bank, die einen Scheck platzen lässt, also Schecks oder Lastschriften wegen eines überzogenen Kontos nicht einlösen kann, dem Kunden dafür keine Gebühren in Rechnung stellen darf.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem aktuellen Urteil (Az. I-31 U 55/09) entschieden, dass die Bank, die einen Scheck platzen lässt, also Schecks oder Lastschriften wegen eines überzogenen Kontos nicht einlösen kann, dem Kunden dafür keine Gebühren in Rechnung stellen darf.<span id="more-347"></span></p>
<p>In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall hatte die Sparkasse Dortmund von einem Kunden drei Euro für die &#8221; Überziehungsbearbeitung&#8221; verlangt.</p>
<p>Laut Oberlandesgericht Hamm trifft ein Kreditinstitut, das einen Scheck auflaufen lässt und keinen weiteren Kredit gibt, eine eigene Entscheidung, die allein im eigenen Interesse liegt und somit keine Gebühren für den Kunden nach sich ziehen darf. Zwar hatte die Sparkasse wegen des Urteils Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt, hat diese im April aber kurzfristig wieder zurückgenommen.</p>
<p>Weitere Urteile im Bankbereich finden interessierte Leser unter <a href="http://www.kostenloses-konto.net/girokonto-urteile.html">http://www.kostenloses-konto.net/girokonto-urteile.html</a>.</p>
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		<title>Erbschaftssteuer trotz insolvenzbedingter Veräußerung eines Unternehmens</title>
		<link>http://www.finanznachrichten.info/recht/232-erbschaftssteuer-trotz-insolvenzbedingter-veraeusserung-eines-unternehmens/</link>
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		<pubDate>Wed, 28 Apr 2010 13:46:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Bundesfinanzhof, die oberste gerichtliche Instanz für Steuer- und Zollsachen, hat im Februar dieses Jahres entschieden (II R 25/08), dass die steuerlichen Vergünstigungen, die das Gesetz vorsieht, wenn ein geerbter Familienbetrieb über mindestens sieben Jahre lang fortgeführt wird, wegfallen, wenn der Betrieb innerhalb dieser Frist verkauft oder eingestellt wird. Der Fiskus darf die Steuer im [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesfinanzhof, die oberste gerichtliche Instanz für Steuer- und Zollsachen, hat im Februar dieses Jahres entschieden (II R 25/08), dass die steuerlichen Vergünstigungen, die das Gesetz vorsieht, wenn ein geerbter Familienbetrieb über mindestens sieben Jahre lang fortgeführt wird, wegfallen, wenn der Betrieb innerhalb dieser Frist verkauft oder eingestellt wird. Der Fiskus darf die Steuer im Fall der Insolvenz bis zu sieben Jahre nach der Übernahme fordern. <span id="more-232"></span></p>
<p>Der Entscheidung zugrunde lag eine Klage eines Geschwisterpaares, die im August 1996 Anteile an einer GmbH &amp; Co. KG im damaligen Wert von umgerechnet 1,53 Millionen Euro erwarben. Zum Schutz der Substanz von Familienbetrieben ist eine solche Erbschaft seit jeher steuerlich begünstigt. Seit dem Jahr 2009 ist die Erbschaft unter bestimmten Voraussetzungen sogar komplett steuerfrei. Dies ist unter anderem dann der Fall, wenn das Unternehmen sieben Jahre (früher: fünf Jahre) lang von den Erben fortgeführt wird. Im März 2001 musste die geerbte Firma Insolvenz anmelden und wurde im Mai 2001, also knapp fünf Jahre nach der Erbschaft, an einen Investor verkauft. Die Erben sollten dem Finanzamt zusätzlich zu der nach den alten Regeln bereits bezahlten Steuer noch jeweils ungefähr 110.000 Euro Erbschaftssteuer zahlen. Die Erben verweigerten die Zahlung mit der Begründung, dass die nachträglich Besteuerung im Fall der Insolvenz im Widerspruch zum gesetzlichen Ziel der Steuervergünstigung stehe. Die sah der BFH anders und verwies auf die im Gesetz ausdrücklich vorgesehene Nachbesteuerung bei Einstellung oder Verkauf des Betriebes – wozu auch die Insolvenz gehört &#8211; innerhalb der Frist. Auch im Auslaufen der Fünf-Jahres-Frist im August 2001 sah der Bundesfinanzhof keinen Grund, das Gesetz zu umgehen und die Steuerschuld zu erlassen. Auch der Einsatz von Privatgeldern zur Rettung des Betriebes ist eine unternehmerische Entscheidung, die im Verantwortungsbereich der Kläger lag.</p>
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		<title>Verfassungsgericht urteilt zu Hartz IV &#8211; Regelsätze nicht verfassungskonform</title>
		<link>http://www.finanznachrichten.info/recht/124-verfassungsgericht-urteilt-zu-hartz-iv-regelsaetze-nicht-verfassungskonform/</link>
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		<pubDate>Tue, 09 Feb 2010 17:53:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.finanznachrichten.info/?p=124</guid>
		<description><![CDATA[Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts war mit Spannung erwartet worden. Während die Bild-Zeitung gar von einem „Sensations-Urteil“ schreibt, wäre ein anders lautendes Urteil als das heutige eher die Sensation gewesen. Das höchste Gericht Deutschlands, mit Sitz in Karlsruhe, folgte in seiner Entscheidung dem Bundessozialgericht in Kassel.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts war mit Spannung erwartet worden. Während die Bild-Zeitung gar von einem „Sensations-Urteil“ schreibt, wäre ein anders lautendes Urteil als das heutige eher die Sensation gewesen. Das höchste Gericht Deutschlands, mit Sitz in Karlsruhe, folgte in seiner Entscheidung dem Bundessozialgericht in Kassel.<span id="more-124"></span></p>
<p>Anders als das Kasseler Gericht sahen die acht Verfassungsschützerinnen und -schützer die Situation von Hartz IV noch viel prekärer – und gingen deshalb noch viel weiter mit ihrem Urteil.</p>
<p>Während eigentlich nur die Regelsätze für Kinder bis 14 Jahren auf der Tagesordnung der Klage von drei Familien gestanden hatte, erklärten das Verfassungsgericht unter Vorsitz von Hans-Jürgen Papier heute: „<a href="http://verbraucherrecht.blogg.de/eintrag.php?id=858http://verbraucherrecht.blogg.de/eintrag.php?id=858">Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden</a>, dass die Vorschriften des SGB II, die die Regelleistung für Erwachsene und Kinder betreffen, nicht den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG erfüllen.“</p>
<p>Das bedeutet im Klartext auch: Die Bundesregierung muss bis spätestens zum 31. Dezember dieses Jahres eine Regelung finden und diese im SGB II verankern, die verfassungskonform ist. Diese muss sicherstellen, „ dass ein unabweisbarer, laufender, nicht nur einmaliger besonderer Bedarf gedeckt wird. Die nach § 7 SGB II Leistungsberechtigten, bei denen ein derartiger Bedarf vorliegt, müssen aber auch vor der Neuregelung die erforderlichen Sach- oder Geldleistungen erhalten.“</p>
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<p>Die Bundesagentur für Arbeit hat dann auch gleich gekontert und ließ verlauten, „ dass in besonderen Härtefällen ein laufender Bedarf geltend gemacht werden kann“. Diese sollten aber Einzelfälle bleiben. Die Frage ist, ob die Agenturen für Arbeit <a href="http://breaking-news.de/blog/2010/02/09/hartz-iv-urteil/">die heutige Entscheidung</a> wirklich gemäß des heute gesprochenen Urteils umsetzen werden. Die nächsten Wochen werden wohl ein zähes Ringen zwischen Empfängern von Hartz IV und den Arbeitsagenturen werden. Es ist jedoch zu erwarten, dass eine Härtefallklausel kommen wird, um eine klare Regelung zu schaffen.</p>
<p>Interessant ist, dass weder die Bundesagentur für Arbeit wirklich mit einer solchen Entscheidung gerechnet zu haben scheint. Und auch Kanzlerin Merkel war wohl mit etwas anderem beschäftigt, so dass letztlich nur ihr Vize-Regierungssprecher eine kurze Mitteilung machte nach der Urteilsverkündung. „Die Bundesregierung begrüßt, dass das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts Klarheit geschaffen hat“, hieß es da im Bundeskanzleramt. Und „ Die Bundesregierung ist nun dringend aufgefordert, diese höchstrichterliche Entscheidung zügig umzusetzen“.</p>
<p>Dass es nicht nur bei einer <a href="http://www.hartz4-in.de/sozialrecht/bundesverfassungsgericht-hat-zweifel-an-ermittlungsgrundlage-der-regelsaetz/">Neuordnung der Regelsätze</a> bleiben wird, wäre dabei von Nöten. Eine komplette Umstrukturierung des Arbeitslosengelds II sowie der Agenturen für Arbeit ist dringend erforderlich, um endlich eine sinnbringende Reform zu schaffen, die nachhaltig sowohl die Erwerbslosenzahlen senkt als auch der Armut und vor allem Kinderarmut in unserem Land beikommen sowie die Anzahl der Privatinsolvenzen verringern kann. Zu letzterem Thema finden interessierte Leser im Übrigen auf <a href="http://www.privatinsolvenz.eu/">http://www.privatinsolvenz.eu</a> zahlreiche Ratgeber und Hilfestellungen. Auf <a href="http://www.kredit-und-finanzen.de/ratgeber/pfaendungsfreigrenzen.html">http://www.kredit-und-finanzen.de/ratgeber/pfaendungsfreigrenzen.html</a> finden interessierte Leser die aktuellen Pfändungsfreigrenzen.</p>
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