Logo


Recht

OLG Hamm: Bankgebühren für geplatzte Schecks nicht zulässig

28. Mai 2010 – admin

Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem aktuellen Urteil (Az. I-31 U 55/09) entschieden, dass die Bank, die einen Scheck platzen lässt, also Schecks oder Lastschriften wegen eines überzogenen Kontos nicht einlösen kann, dem Kunden dafür keine Gebühren in Rechnung stellen darf.

In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall hatte die Sparkasse Dortmund von einem Kunden drei Euro für die ” Überziehungsbearbeitung” verlangt.

Laut Oberlandesgericht Hamm trifft ein Kreditinstitut, das einen Scheck auflaufen lässt und keinen weiteren Kredit gibt, eine eigene Entscheidung, die allein im eigenen Interesse liegt und somit keine Gebühren für den Kunden nach sich ziehen darf. Zwar hatte die Sparkasse wegen des Urteils Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt, hat diese im April aber kurzfristig wieder zurückgenommen.

Weitere Urteile im Bankbereich finden interessierte Leser unter http://www.kostenloses-konto.net/girokonto-urteile.html.

Hinterlasse eine Antwort




Copyright © 2009 – finanznachrichten.info – Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung untersagt.

Sitemap  –  Kontakt  –  Impressum

CC