In einem neuen Urteil hat das Landgericht Hamburg (Az. 2/19 O 346/09) einem Lehman-Geschädigten Schadenersatz zugesprochen.
Ein Kundenberater hatte den Anleger im August des Jahres 2008 zum Kauf von Zertifikaten der New Yorker Investment Bank Lehman Brothers geraten, aber weder das herabgestufte Rating noch die negativen Berichte in der Fachpresse erwähnt.
Das Gericht ist der Auffassung, dass die Bank den Anleger über das herabgestufte Rating von A+ auf A im Juli 2008 hätte hinweisen müssen. Denn das Rating sei für die Anlageentscheidung von hoher Bedeutung, da das Rating eine Prognose darüber treffe, ob das Unternehmen seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Anleger nachkommen werde.
Auch über die negative Berichterstattung in der Fachpresse über die Investmentbank Lehman Brothers hätte der Kläger aufgeklärt werden müssen.

