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Versicherung

Privat Versicherte können 30 bis 80 Prozent ihrer PKB-Beiträge steuerlich geltend machen

20. Juni 2010 – admin

Seit Jahresbeginn gibt es das neue Bürgerentlastungsgesetz, nach welchem Krankenversicherte sowohl der gesetzlichen als auch der privaten Kassen ihre gezahlten Beiträge fast komplett steuerlich geltend machen können.

Einer in der Zeitschrift „Capital“ Ausgabe 07/2010 veröffentlichten aktuellen Auswertung des Analysehauses Morgen & Morgen können bei den untersuchten Neuverträgen zwischen 30 und 80 Prozent der gezahlten Beiträge abgesetzt werden.

Während gesetzlich versicherte Patienten fast ihre gesamten Beiträge geltend machen können, unterscheidet sich bei privat versicherten Patienten der absetzbare Beitragsanteil enorm.

Generell gilt dabei: Beiträge für ambulante und stationäre Behandlung sowie Zahnversorgung auf dem Niveau der gesetzlichen Kassen können auf jeden Fall abgesetzt werden – jedoch nur im Rahmen des so genannten Basisschutzes (PKV Basistarif).

Heilpraktikerbehandlungen oder Aufpreise für Behandlungen durch den Chefarzt sind hingegen nicht abzugsfähig. Auch wer einen hohen Selbstbehalt gewählt hat, muss sich mit deutlich niedrigeren absetzbaren Beiträgen zufriedengeben.

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