Zwischen den Privaten Krankenkassen herrscht ein bitterer Konkurrenzkampf um Neukunden. Zu diesem Zweck überbieten sich die Kassen mit attraktiven und günstigen Angeboten. Bestehende Kunden jedoch konnten von diesen Angeboten bisher nicht profitieren, der Wechsel in die günstigeren Tarife war nicht möglich.
Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ermöglicht jetzt genau dies, indem es den Krankenkassen nun nicht mehr erlaubt ist, auf einen solchen Wechsel hohe Gebühren zu verlangen. Verlangen die Kassen dafür einen erneuten Gesundheits-Check, so ist dies nicht zulässig. Grundlage für die Einstufung bleibt der Gesundheitszustand beim Eintritt in die jeweilige Private Krankenkasse.
Versicherte, die in Rechtsfragen Unterstützung benötigen, können sich an den Ombudsmann für die Privaten Krankenkassen wenden. Postfach 060222, 10052 Berlin. Tel.: 0180 – 550044.
Mehr Informationen zur privaten Krankenversicherung bieten Ihnen die Ratgeber auf:
http://www.kostenloser-versicherungsvergleich.com/private-krankenversicherung.html
Wer wissen will, wie hoch in seinem Fall die Prämien der günstigsten privaten Krankenversicherungen sind, kann dies über den nachfolgenden Vergleichsrechner der Finanzen.de AG in Erfahrung bringen, über welche auch die Versicherungsvermittlung erfolgt:

